Vereinigung für sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung e.V.

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Unser Angebot:

Sie sind ehrenamtlicher Betreuer oder möchten das Amt des ehrenamtlichen Betreuers übernehmen?

Wir unterstützen, begleiten und beraten Sie.

Inhalt:

Wer kann zum Betreuer bestellt werden?

Wen kann man betreuen?

Was ist die Aufgabe eines rechtlichen Betreuers? Was ist zu tun?

Benötigt der ehrenamtliche Betreuer eine Haftpflicht-, Unfall- und eine Rechtsschutzversicherung?

 

Wir unterstützen Sie bei der Übernahme und der Führung einer ehrenamtlichen Betreuung.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur Information, Fortbildung, Beratung und zum Erfahrungsaustausch.

Wer kann zum Betreuer bestellt werden?

Jeder volljährige Bürger kann zum rechtlichen Betreuer bestellt werden. Mit diesem Amt übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe, die allerdings keine umfassenden Kenntnisse im deutschen Recht voraussetzt.

Lebenserfahrung und gesunder Menschenverstand sind die einzigen Voraussetzungen, die Sie mitbringen sollten. Diese Voraussetzungen erfüllen Sie.

Das Amt des Betreuers ist in den meisten Fällen nicht so schwierig, wie Sie möglicherweise befürchten. Trauen Sie sich. Sie erhalten vom Betreuungsgericht im Rahmen Ihrer Bestellung ausführliche Informationen und eine Einführung durch den Rechtspfleger der zuständigen Betreuungsabteilung. Beratung und Begleitung durch einen Betreuungsverein ist möglich (z.B. durch uns). 

Wen kann man betreuen?

Jeder volljährige Mensch kann durch einen Unfall oder eine Krankheit in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbst bestimmen kann. Dieses trifft nicht nur alte Menschen. Auch junge Menschen können betreuungsbedürftig werden.

Im entsprechenden Gesetz heißt es: Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 I, 1 BGB).

Der Betreute ist grundsätzlich geschäftsfähig. Er behält grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines geschäftsfähigen volljährigen Menschen. Der Betreuer ist grundsätzlich lediglich der Vertreter des Betreuten in den Angelegenheiten, für die der Betreute eine Unterstützung benötigt. Angelegenheiten außerhalb der vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgaben müssen vom Betreuten grundsätzlich eigenständig geregelt werden. 

Was ist die Aufgabe eines Betreuers? Was ist zu tun?

Die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten (........) rechtlich zu besorgen (§ 1901 I BGB). In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB).

Diese Sätze haben eine sehr große Bedeutung für den Betreuten und den rechtlichen bzw. gesetzlichen Betreuer. Der ehrenamtliche Betreuer hat also die Aufgabe, die Angelegenheiten des Betreuten, die dieser selbst nicht mehr erledigen kann, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben unseres Staates zu organisieren und seinen Betreuten im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten.

Die Aufgaben werden vom Betreuungsrichter festgelegt und mit Ihnen zu Beginn der Betreuung besprochen.

Der Betreuer erledigt  z.B. Anträge beim Amt für Grundsicherung, der Agentur für Arbeit, spricht mit Ärzten, organisiert Angelegenheiten bei der Bank etc. rechtswahrend für den Betreuten. Es ist nicht die Aufgabe des Betreuers, den Betreuten selbst zu pflegen, einkaufen zu gehen oder dessen Wohnung zu reinigen. Die Aufgabe des Betreuers besteht darin, ggf. derartige Tätigkeiten zu organisieren, wenn der Betreute diese Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann und der entsprechende Aufgabenkreis vorhanden ist.

Auf unserer Seite "Informationen zur rechtlichen Betreuung gem. §§ 1896 ff. BGB" finden Sie umfassendere Informationen über die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung und zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten des ehrenamtlichen Betreuers.

Benötigt der ehrenamtliche Betreuer eine Haftpflicht-, Unfall- und eine Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, sollten Sie eine Vermögensschaden -  Haftpflichtversicherung für rechtliche Betreuer abschließen, da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Entscheidungen oder auch durch Unterlassen von Tätigkeiten gegenüber Ihrem Betreuten haften. Der Gesetzgeber hat hier eine sehr strenge Regelung getroffen. Selbst leichte fahrlässige Fehler führen zu einer Schadensersatzpflicht. Sie sind hier i. d. R. nicht über Ihre Privat - Haftpflichtversicherung geschützt. Ggf. sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob Ihre Tätigkeit als rechtlicher Betreuer mitversichert ist oder nicht.

Seit dem 01.07.2007 gibt es in NRW eine vom Land abgeschlossene kostenlose Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche zum Schutz vor Vermögensschäden (bis 100.000 € pro Schadensfall, max. 200.000 € pro Person und Jahr).  Diese Landesversicherung läuft über die Zürich Versicherung AG. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an den Union Versicherungsdienst GmbH, Klingenbergstr. 4, 32758 Detmold z. Hd. Herrn F. Schultz, Tel.: 05231-6036112.

Ähnliche Regelungen gibt es auch in einigen anderen Bundesländern. Sie sollten sich unbedingt bei dem Betreuungsverein in Ihrer Nähe oder dem für Sie zuständigen Vormundschaftsgericht über die Regelungen in Ihrem Bundesland informieren.

Die Betreuungsvereine bieten Ihnen i. d. R. ebenfalls die Möglichkeit, Sie kostenlos zu versichern. Sie müssen kein Mitlied des Vereins Ihrer Wahl sein, sondern lediglich über diesen Verein organisiert sein. Nähere Informationen hierzu erteilen Ihnen die Vereine in Ihrer Nähe oder die Rechtspfleger Ihres Betreuungsgerichtes.

Alle Tätigkeiten, die Sie außerhalb Ihres Aufgabenkreises für den Betreuten erledigen, führen Sie nicht in Ihrer Eigenschaft als Betreuer durch und sind in diesem Falle nicht durch Ihre Betreuer-Haftpflichtversicherung geschützt. Falls nicht klar ist, ob eine Tätigkeit zu Ihrem Aufgabenkreis gehört oder nicht, können Sie sich bei Ihrem örtlichen Betreuungsverein, der Betreuungsstelle oder dem Betreuungsgericht Ihrer Stadt informieren.

Unfallversichert sind Sie über das Land NRW bzw. die Unfallversicherung für Ehrenamtliche Ihres Bundeslandes. Nähere Informationen hierzu für das Land NRW finden Sie auf unserer Seite Links unter Gesetze und weitere empfehlenswerte Adressen. Hier sind die Unfallversicherungsträger verzeichnet.

Ob eine Rechtsschutzversicherung für ehrenamtliche Betreuer sinnvoll ist oder nicht, können wir nicht beurteilen. Diese Entscheidung hat jeder Betreuer individuell zu treffen. Die Kosten für diese Versicherung werden von den Amtsgerichten nicht übernommen. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob Ihre Tätigkeit als rechtlicher Betreuer mitversichert ist oder nicht.

Wir unterstützen Sie bei der Übernahme und der Führung einer ehrenamtlichen Betreuung

Als anerkannter Betreuungsverein gem. § 1908f BGB möchten wir Menschen begleiten, die bereit sind, eine ehrenamtliche Betreuung zu führen oder bereits zum Betreuer bestellt wurden.

Falls Sie an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung oder an einer Begleitung in Ihrem Ehrenamt interessiert sind, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir stellen für Sie auch gerne die entsprechenden Kontakte zu den Betreuungsstellen und Amtsgerichten her.

Senden Sie uns eine e-mail, oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 02362-99963-0 an. 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur Information, Fortbildung, Beratung und zum Erfahrungsaustausch.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur Information, Fortbildung, Beratung und zum Austausch Ihrer Erfahrungen durch individuelle Gesprächsangebote, verschiedene Links auf unserer Homepage und Veranstaltungen. Die Veranstaltungen finden in Dorsten statt und werden für Bürger angeboten, die eine rechtliche Betreuung übernehmen möchten oder sich in ihrem Amt als Betreuer fortbilden und Erfahrungen austauschen möchten.

Zur Anmeldung für unsere Veranstaltungen oder zur Vereinbarung eines Gesprächstermins senden Sie uns bitte eine e-mail, oder rufen uns unter der Telefonnummer 02362-99963-0 an. 

Aus rechtlichen Gründen möchten wir Sie an dieser Stelle nochmals auf die folgende rechtliche Gegebenheit hinweisen: Diese Homepage dient zur Einführung, Fortbildung, Beratung und zum Erfahrungsaustausch gem. § 1908f BGB. Die Homepage und dieses Angebot stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes dar. Auch wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die in dieser Site enthaltenen Gesetze gültig sind und dem neuesten Stand entsprechen. Zur Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.